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Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Gemeinde Windeck ohne Vergabeverpflichtung |
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Die Gemeinde Windeck sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.
Aus diesem Grund ist die Gemeinde Windeck auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.
Die Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Ausschreibungsgebiete sind nachfolgend hinterlegt und wurden auf der Internetseite IKT.NRW unter http://ikt.nrw.de/breitband-jetzt/ausschreibungen veröffentlicht.
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