Ich verbleibe mit den besten Wünschen, dem festen Glauben und Willen, dass wir die aktuelle Krise gemeinsam bewältigen werden.

Ihre


    


Bürgermeisterin
Corona-Virus:
Infoportal der Wifö Windeck GmbH
Corona- Informationen
für Unternehmer und Betriebe
Informationen der
Gemeinde Windeck
Mitnahme- und Bringservice von Speisen und Getränken
Soforthilfeprogramm Corona
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Freiberuflerinnen und Freiberufler in Windeck,

zunächst einmal hoffen wir, dass Team der WiFö Windeck und der Gemeindeverwaltung, dass Sie und Ihre Familien der Corona-Pandemie zum Trotz gesundheitlich wohl auf sind und Sie Ihre Zuversicht in eine positive wirtschaftliche Zukunft für Ihre Unternehmung bewahrt haben.

Durch die mediale Berichterstattung haben Sie sicherlich bereits entnommen, dass der deutsche Staat die negativen wirtschaftlichen/finanziellen Konsequenzen der aktuellen Corona-Krise für selbständige Unternehmer durch diverse Maßnahmen abfedern möchte:

Laufende Steuervorauszahlungen können herabgesetzt werden, Steuernachzahlungen und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zinslos gestundet sowie Kurzarbeit kann beantragt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt förderungswürdigen Unternehmen außerdem zinslose Kredite.

Jetzt hat der Bundestag ein „Soforthilfeprogramm Corona“ beschlossen, mit dem die Schäden für sogenannte „Solo-Selbständige“ und Kleinstunternehmen aus der Corona-Krise abgefedert werden sollen.

Zielstellung des Soforthilfeprogramms ist es die förderwürdigen Unternehmer bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz, sowie bei der Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe (u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.) durch einen Zuschuss zu unterstützen. Es handelt sich hierbei nicht um einen staatlichen Kredit, d.h. begünstigte Unternehmer müssen die Zahlung nach Beendigung der Krise nicht erstatten.

Die Umsetzung des Soforthilfeprogramms obliegt den jeweiligen Bundesländern. Für alle in Nordrhein-Westfalen ansässige Unternehmen können begünstigte Unternehmer den notwendigen Antrag ab dem 27.03.2020 stellen.

Die rechtlichen Voraussetzungen und die Höhe des möglichen Zuschusses entnehmen Sie bitte der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020).

Die Prüfung der Förderberechtigung, Beratung und Informationen bezüglich der Soforthilfen übernehmen in NRW die Kammern.

Die Hotline der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist am Freitag, 27. März, bis 20 Uhr, und am Samstag, 28, März,
8 bis 14 Uhr, unter 0228 2284 228 zu erreichen.
Soforthilfen für Unternehmen und Freiberufler -
Antragstellung
Die Hotline der Handwerkskammer zu Köln ist ebenfalls erreichbar unter 0221 / 2022 - 346
(8:00 - 16:30 Uhr) und 0221 / 2022 - 273 (8:00 - 12:00 Uhr). Weitere Informationen finden Sie unter
www.hwk-koeln.de
www.ihk-bonn.de  Webcode @3520
Wichtige Links
und Informationen:
Windecker Betriebe sind in der
schwierigen Zeit für Sie da
Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen
Gutscheinportal zur Unterstützung regionaler Unternehmen
Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige

Das Coronavirus und die damit verbundenen Restriktionen stellen die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Um gestärkt und schnell aus dieser Krise zu kommen, hat die Bundesregierung für den Bürger/innen und die Wirtschaft ein umfassendes Konjunkturprogramm beschlossen.

Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Windeck hat eine Reihe von Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Gerne nehmen wir Sie in einen Verteiler auf und informieren Sie immer aktuell über Themen aus dem Bereich Wirtschaft, Politik und Finanzen. Teilen Sie uns einfach über unser Kontaktformular Ihre Kontaktdaten mit.
Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten
Alles zur neuen Investitionsförderung
für Unternehmen
Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise
Merkblatt für Unternehmen in der Corona-Krise
 
Novemberhilfe:
Komplette Auszahlung kann starten

Antragsfristen verlängert:
Überbrückungshilfe II 31. März 2021,
November- und Dezemberhilfe 30. April 2021   
Grafik:
Zuschüsse für Unternehmen